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   BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93   

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BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93 (https://dejure.org/1994,8486)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1994 - NotZ 24/93 (https://dejure.org/1994,8486)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1994 - NotZ 24/93 (https://dejure.org/1994,8486)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bestellung als Notar - Erfüllung der erforderlichen Wartezeit - Vorliegen eines Bedürfnisses zur Bestellung eines Notars

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91

    Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
    Nach der Bundesnotarordnung in der seit dem 1. August 1991 geltenden Fassung hat das Begehren des Antragstellers bereits deswegen keinen Erfolg, weil sich seine Bewerbung nicht auf eine nach § 6 b BNotO n.F. ausgeschriebene Notarstelle bezieht (st.Rspr. des Senats, z.B. Beschlüsse vom 13. Juli 1992 - NotZ 16/91 = BGHR BNotO § 4 n.F. Übergangsregelung 1 = NJW 1993, 131, 132; vom 29. März 1993 - NotZ 20/92 = zur Veröffentlichung in BGHZ 122, 136 vorgesehen; vom 13. Dezember 1993 - NotZ 34/92 = unveröffentlicht, Umdruck S. 5, jeweils m.w.Nachw.).

    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 13. Juli 1992 (a.a.O.) im einzelnen dargelegt und seither in zahlreichen Entscheidungen bestätigt (vgl. die Nachweise im Beschluß vom 13. Dezember 1993 a.a.O., Umdruck S. 6; vgl. auch den Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 1993 - 1 BvR 1124/93 = NJW 1994, 1718).

    Dagegen wird die Berufsfreiheit der Notarbewerber durch den Wegfall der Bedürfnisprüfung anhand von Wartezeiten nicht berührt (Senatsbeschluß vom 13. Juli 1992 a.a.O.; zu diesem Unterschied vgl. bereits BVerfGE 80, 257, 263 f).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 34/92

    Ausnahmsweise Zugrundelegung des im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen

    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
    Nach der Bundesnotarordnung in der seit dem 1. August 1991 geltenden Fassung hat das Begehren des Antragstellers bereits deswegen keinen Erfolg, weil sich seine Bewerbung nicht auf eine nach § 6 b BNotO n.F. ausgeschriebene Notarstelle bezieht (st.Rspr. des Senats, z.B. Beschlüsse vom 13. Juli 1992 - NotZ 16/91 = BGHR BNotO § 4 n.F. Übergangsregelung 1 = NJW 1993, 131, 132; vom 29. März 1993 - NotZ 20/92 = zur Veröffentlichung in BGHZ 122, 136 vorgesehen; vom 13. Dezember 1993 - NotZ 34/92 = unveröffentlicht, Umdruck S. 5, jeweils m.w.Nachw.).

    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 13. Juli 1992 (a.a.O.) im einzelnen dargelegt und seither in zahlreichen Entscheidungen bestätigt (vgl. die Nachweise im Beschluß vom 13. Dezember 1993 a.a.O., Umdruck S. 6; vgl. auch den Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 1993 - 1 BvR 1124/93 = NJW 1994, 1718).

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
    Abgesehen davon, daß dieser Umstand kein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründen konnte, daß der Bundesgesetzgeber die zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung vor Ablauf des genannten Zeitpunktes nicht ändern würde, fehlt es insoweit schon an einer Vertrauens betätigung des Antragstellers, die allein schutzwürdig ist (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 246; 75, 246, 280).
  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Fall über den Verpflichtungsantrag des Notarbewerbers grundsätzlich nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Recht zu erkennen; das im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides geltende Recht ist der gerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann zugrunde zu legen, wenn die Bewerbung bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften hätte Erfolg haben müssen (z.B. BGHZ 37, 179, 181 f; Beschluß vom 9. Dezember 1991 - NotZ 19/90 = BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 3; Beschluß vom 29. März 1993 - NotZ 25/92 = NJW 1993, 2536).
  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 19/90
    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Fall über den Verpflichtungsantrag des Notarbewerbers grundsätzlich nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Recht zu erkennen; das im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheides geltende Recht ist der gerichtlichen Entscheidung ausnahmsweise dann zugrunde zu legen, wenn die Bewerbung bei ordnungsgemäßer Handhabung des bisherigen Rechts bis zum Inkrafttreten der neuen Vorschriften hätte Erfolg haben müssen (z.B. BGHZ 37, 179, 181 f; Beschluß vom 9. Dezember 1991 - NotZ 19/90 = BGHR BNotO § 1 Notarzulassung 3; Beschluß vom 29. März 1993 - NotZ 25/92 = NJW 1993, 2536).
  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 5/78

    Errichtung neuer Notarstellen

    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
    Es lag im Rahmen des der Antragsgegnerin bei der Festlegung der Zahl der Notarstellen zukommenden Ermessens (vgl. BVerfGE 17, 371, 380; 73, 280, 294; BGHZ 67, 348, 350; 73, 54, 56; Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 1982 - NotZ 10/82 = DNotZ 1983, 241, 242; vom 9. Dezember 1991 - NotZ 2/91 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Bedürfnisprüfung 9, st.Rspr.), daß sie in ihrer Rundverfügung für die Bedürfnisprüfung nicht nur auf die seinerzeit im Vordergrund stehenden Wartezeiten, sondern daneben - zur Ermittlung des "Bedürfnisses an dem in Aussicht genommenen Amtssitz" (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2 BNotO a.F.) - auf die Geschäftszahlen abgestellt hatte.
  • BVerfG, 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93

    Neuregelung des Rechts der Notare - Streichung der wartezeitabhängigen Bestellung

    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
    Dies hat der Senat in seinem Beschluß vom 13. Juli 1992 (a.a.O.) im einzelnen dargelegt und seither in zahlreichen Entscheidungen bestätigt (vgl. die Nachweise im Beschluß vom 13. Dezember 1993 a.a.O., Umdruck S. 6; vgl. auch den Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 1993 - 1 BvR 1124/93 = NJW 1994, 1718).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
    Abgesehen davon, daß dieser Umstand kein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründen konnte, daß der Bundesgesetzgeber die zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung vor Ablauf des genannten Zeitpunktes nicht ändern würde, fehlt es insoweit schon an einer Vertrauens betätigung des Antragstellers, die allein schutzwürdig ist (BVerfGE 24, 220, 230 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]; 43, 242, 246; 75, 246, 280).
  • BVerfG, 29.10.1992 - 1 BvR 1581/91

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Altersgrenze für Notare

    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
    Die Einführung einer Altersgrenze erfordert eine Übergangsregelung, weil sie die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der amtierenden Notare einschränkt (BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1992 - 1 BvR 1581/91 = NJW 1993, 1575 [BVerfG 29.10.1992 - 1 BvR 1581/91]).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 5/76

    Notwendigkeit neuer Notarstellen

    Auszug aus BGH, 18.07.1994 - NotZ 24/93
    Es lag im Rahmen des der Antragsgegnerin bei der Festlegung der Zahl der Notarstellen zukommenden Ermessens (vgl. BVerfGE 17, 371, 380; 73, 280, 294; BGHZ 67, 348, 350; 73, 54, 56; Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 1982 - NotZ 10/82 = DNotZ 1983, 241, 242; vom 9. Dezember 1991 - NotZ 2/91 = BGHR BNotO § 4 Abs. 2 Bedürfnisprüfung 9, st.Rspr.), daß sie in ihrer Rundverfügung für die Bedürfnisprüfung nicht nur auf die seinerzeit im Vordergrund stehenden Wartezeiten, sondern daneben - zur Ermittlung des "Bedürfnisses an dem in Aussicht genommenen Amtssitz" (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 2 BNotO a.F.) - auf die Geschäftszahlen abgestellt hatte.
  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 25/92

    Notar - Zulassung - Gleichbehandlungsrecht - Notarbewerberin - Bedürfnisprüfung -

  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 10/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

  • BGH, 09.12.1991 - NotZ 2/91

    Anspruch auf Bestellung zum Notar - Voraussetzungen der Zulassung zum Notar -

  • BGH, 29.03.1993 - NotZ 20/92

    Übernahme von DDR-Anwaltsnotaren

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

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